Teilnahmebedingungen

1. Teinehmer/in

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder von Architektenkammern, die in Rheinland-Pfalz Projekte realisiert haben, sowie öffentliche Verwaltungen, soweit ihre Projekte federführend von Architekten - also Hochbauarchitekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern - betreut wurden.

2. Projekt

  • Pro Büro können maximal zwei Projekte benannt werden. Ausgeschlossen sind Projekte, die bei einem  "Tag der Architektur" vor 2023 bereits teilgenommen haben.
  • Das angemeldete Projekt befindet sich in Rheinland-Pfalz.
  • Das Projekt ist bis zum letzten Tag der Bewerbung weitgehend fertig gestellt.
  • Mit der Bewerbung werden die Verfahrensregeln anerkannt, insbesondere die Vervielfältigung und Weitergabe der eingereichten Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Auswahlverfahrens sowie die notwendige Bereitstellung von Bildmaterial zur kostenfreien Veröffentlichung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum "Tag der Architektur".
  • Die Teilnahmegebühr beträgt pro Projekt 250 Euro. Mit diesem Unkostenbeitrag werden anteilig Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit abgegolten, da auch ein individueller Marketingnutzen für die teilnehmenden Büros entsteht. Der Beitrag deckt nur einen kleinen Anteil der tatsächlich entstehenden Sachkosten. Die Teilnahmegebühr wird erst fällig, wenn eine Bewerbung für den "Tag der Architektur" tatsächlich angenommen wurde. Die Bewerbung als solche ist kostenlos. Die Teilnehmer erhalten mit der Mitteilung über die Teilnahme Mitte Februar eine gesonderte Rechnung.
  • Mit der Anerkennung der Teilnahmebedingung versichere ich, dass alle meine im Zuge des Vorschlags- und Bewerbungsverfahrens gemachten Angaben korrekt und vollständig sein werden und stelle die Architektenkammer Rheinland-Pfalz von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.